Die 49:51-Regel
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Bei der Gewinnverteilung in einer Partnerschaft oder Kapitalgesellschaft zeigt sich ein interessantes Phänomen: Wenn Sie 49 Prozent des Gewinns einbehalten und Ihrem Partner 51 Prozent überlassen, entsteht bei ihm das Gefühl, deutlich mehr bekommen zu haben. Schon ein kleines Zugeständnis vermag Ihrem Gegenüber eine weit größere Zufriedenheit zu schenken, als der reine Zahlenwert vermuten lässt.